
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Industrie-Batterien in Baden GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Industrie-Batterien in Baden GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote der Industrie-Batterien in Baden GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Lieferung der Ware oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Transport-, Versand- und Versicherungskosten.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Industrie-Batterien in Baden GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Industrie-Batterien in Baden GmbH anerkannt sind.
4. Lieferung und Lieferzeiten
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Lieferfristen beginnen erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Industrie-Batterien in Baden GmbH liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
5. Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Kunden, den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Industrie-Batterien in Baden GmbH.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie ausreichend gegen Verlust, Beschädigung und Diebstahl zu sichern.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Bereits jetzt tritt der Kunde alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an die Industrie-Batterien in Baden GmbH ab. Die Industrie-Batterien in Baden GmbH nimmt diese Abtretung an.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Lieferung, Montage, Wartung, Reparatur oder sonstige Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Bei Arbeiten vor Ort hat der Kunde sicherzustellen, dass ein geeigneter Zugang zum Einsatzort besteht und die erforderlichen betrieblichen Voraussetzungen für eine sichere Durchführung der Arbeiten gegeben sind.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, können gesondert berechnet werden.
8. Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen
Art und Umfang von Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Soweit bei der Durchführung von Service- oder Reparaturarbeiten zusätzlicher Aufwand erkennbar wird, der bei Auftragserteilung nicht vorhersehbar war, wird die Industrie-Batterien in Baden GmbH den Kunden hierüber informieren. Zusätzliche Leistungen werden nur nach entsprechender Beauftragung ausgeführt, es sei denn, sie sind zur Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung erheblicher Schäden erforderlich.
Ausgetauschte Teile gehen, sofern nichts anderes vereinbart ist, in das Eigentum der Industrie-Batterien in Baden GmbH über.
9. Mängelrechte
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen ist die Industrie-Batterien in Baden GmbH nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Lagerung, ungeeigneter Verwendung, nicht bestimmungsgemäßer Nutzung, Eingriffen durch Dritte oder Nichtbeachtung von Betriebs-, Lade-, Pflege- oder Wartungsvorschriften.
10. Haftung
Die Industrie-Batterien in Baden GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Industrie-Batterien in Baden GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
11. Batterien, Ladegeräte und technische Hinweise
Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils gültigen Betriebs-, Sicherheits-, Lade-, Pflege- und Wartungshinweise zu beachten.
Batterien, Ladegeräte und zugehörige Komponenten dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften verwendet werden.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, falsche Ladung, unzureichende Wartung, Manipulation, Tiefentladung, ungeeignete Einsatzbedingungen oder Nichtbeachtung technischer Vorgaben entstehen, übernimmt die Industrie-Batterien in Baden GmbH keine Haftung, soweit der Schaden nicht von ihr zu vertreten ist.
12. Rücknahme und Entsorgung
Regelungen zur Rücknahme, Entsorgung oder Verwertung von Batterien, Altbatterien, Ladegeräten oder sonstigen Komponenten erfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.
Soweit eine Rücknahme oder Entsorgung durch die Industrie-Batterien in Baden GmbH vereinbart wird, hat der Kunde die Ware in einem transport- und sicherheitsgerechten Zustand bereitzustellen.
13. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Industrie-Batterien in Baden GmbH.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Industrie-Batterien in Baden GmbH.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: Juni 2026